Der Gerätewart und Atemschutzgerätewart
Wer pflegt, prüft und repariert die Ausrüstung der Feuerwehr? Was muss überhaupt alles geprüft werden? Wie und wo werden diese Personen ausgebildet?
Die Feuerwehr der Gemeinde Wenden verfügt in den vier Einheiten über eine umfangreiche technische Ausrüstung zur Brandbekämpfung, technischen Hilfeleistung und den ABC-Einsatz, also den Einsatz mit atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen. Die meisten Gerätschaften sind permanent auf den Einsatzfahrzeugen verlastet, um im Einsatzfall möglichst schnell mit den Einsatzkräften zum Unglücksort ausrücken zu können. Jedes Mitglied der Einsatzabteilung wird von der Gemeinde Wenden mit einer persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet. Weitere Schutzkleidung bspw. für die Arbeit mit der Motorkettensäge oder für den Gefahrguteinsatz ist auf den Fahrzeugen verlastet.
Der Gerätewart und seine Aufgaben
Für die Wartung, Pflege und Instandhaltung der Fahrzeuge, der Gerätschaften und der persönlichen Schutzkleidung, ist der Gerätewart verantwortlich. Die Beschaffung, Inventarisierung, Pflege, Instandhaltung und Unterhaltung der Ausrüstung und Gerätschaften sind seine wichtigsten Aufgaben. Darüber hinaus erfolgen die Organisation, Veranlassung und Überwachung der fristgerechten Sicherheitsüberprüfungen durch den Gerätewart der jeweiligen Einheit der Feuerwehr. Diese Überprüfungen werden teilweise durch Fachbetriebe, Werkstätten, speziell geschultes Personal der Feuerwehr oder auch den Gerätewart selbst erledigt. Die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung technischer Normen und Vorgaben, sowie der Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien und Feuerwehrdienstvorschriften im technischen Bereich, erfolgt ebenfalls durch den Gerätewart. Feuerwehrleute die die Position als Gerätewart übernehmen, werden am Institut der Feuerwehr in Münster für Ihre zukünftige Aufgabe ausgebildet und während ihrer Tätigkeit regelmäßig weitergebildet.
Im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge übernimmt der Gerätewart die Durchführung der Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, sowie insbesondere die Unterhaltungsarbeiten, also bspw. das Nachfüllen der Betriebsstoffe, Überprüfung von Licht und Luftdruck der Reifen. Er ist in den meisten Fällen für die Einweisung neuer Fahrer/innen zuständig, die dann als Maschinist/in eingesetzt werden und das Einsatzfahrzeug fahren, sowie die Feuerlöschkreiselpumpe und die auf dem Fahrzeug verladenen Aggregate bedienen. In Zusammenarbeit mit den Feuerwehrkameraden/innen, der Kleiderkammer und der Gemeindeverwaltung sorgt der Gerätewart für die Pflege, die Reinigung, die Ausmusterung und Neubeschaffung der persönlichen Schutzausrüstung. Dazu zählen neben einer Einsatzjacke und Hose auch die Sicherheitsstiefel, der Schutzhelm mit Visier und Handschuhe. Die Hausmeistertätigkeit in den Feuerwehrgerätehäusern und die Instandhaltung der technischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Gebäude zählen ebenfalls zu den Aufgaben der Gerätewarte.
Der Atemschutzgerätewart und seine Aufgaben
Im Bereich des Atemschutzes gibt es innerhalb der Feuerwehr der Gemeinde Wenden einen übergeordneten Leiter Atemschutz und einen Atemschutzgerätewart (Abkürzung AGW) in jeder der vier Einheiten der Feuerwehr. Der Leiter Atemschutz steht der Leitung der Feuerwehr als Berater im Aufgabengebiet Atemschutz zur Verfügung. Er überwacht insgesamt das Gebiet Atemschutz, prüft die Ausrüstung, kontrolliert die Nachweise oder Dokumentation der Geräte oder Personen und ist für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger/innen und auch der Atemschutzgerätewarte zuständig. Die Atemschutzgerätewarte überwachen, lagern und verwalten die Atemschutzgeräte und die gesamte Ausrüstung, die für einen Atemschutzeinsatz vorgehalten wird. Sie überwachen die Einhaltung der Prüftermine, Veranlassen die Geräteprüfungen und führen die Gerätenachweise. Sie prüfen, warten, pflegen, setzen die Atemschutzgeräte instand und füllen die Atemluftflaschen mit Pressluft, also ganz normaler Umgebungsluft. Für diese Aufgaben steht eine Gemeindeeigene Atemschutzwerkstatt zur Verfügung, die neben einem Kompressor zum Füllen der Flaschen auch über Gerätschaften zur Reinigung der Atemmasken und deren Prüfung enthält. Darüber hinaus wirken die Atemschutzgerätewarte bei der Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger innerhalb der Gemeinde Wenden mit. Die Erfassung der Atemschutzeinsätze, der Übungen und Untersuchungen in den Atemschutzpässen der Atemschutzgeräteträger wird ebenfalls durch die Atemschutzgerätewarte abgehandelt. Die Positionen Leiter Atemschutz und der Atemschutzgerätewart werden am Institut der Feuerwehr in Münster Aus- und Fortgebildet. Weitere Lehrgänge und Seminare werden von den Herstellern der Atemschutzausrüstung angeboten und über die Gemeindeverwaltung beantragt und zugeteilt.
Die Zukunft von Gerätewart und Atemschutzgerätewart in der Gemeinde Wenden
Da die Einsatzzahlen der Feuerwehr der Gemeinde Wenden bereits seit Jahren permanent weiter ansteigen (zuletzt 2021: 271 Einsätze) und die Aufgaben der Feuerwehr, die Ausrüstung und damit im direkten Zusammenhang auch die Aufgaben der Gerätewarte mehr und mehr werden, hat sich die Gemeindeverwaltung in Verbindung mit der Leitung der Feuerwehr entschieden einen hauptamtlichen, also hauptberuflichen Gerätewart einzustellen, der sich insgesamt um die Gebäude, die Fahrzeuge, die Ausrüstung, den Atemschutz und die Schutzkleidung kümmert. Dieser Gerätewart hat seine Position am 01. Juli 2022 angetreten. Da Feuerwehr grundsätzlich eine Teamangelegenheit ist und die vielen Aufgaben im Bereich der Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte nicht von einer Person alleine erledigt werden können, bleiben die bestehenden Positionen wie hier beschrieben auch weiterhin bestehen. Alle Personen arbeiten in Zukunft eng zusammen und unterstützen, sowie ergänzen sich. Es gibt also auch weiterhin viel zu tun damit die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wenden zu jeder Tages- und Nachtzeit, an sieben Tagen der Woche mit den vier Einheiten Einsatzbereit ist. Vielen Dank an alle Gerätewarte und an alle Atemschutzgerätewarte für die geleistete Arbeit.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.